Rechtmäßig begangene Sachbeschädigung

Am 4.10.2013 hatte ich wegen der Bodenschäden im Dedenborner Wald im Nationalpark Eifel Anzeige gegen das Nationalparkforstamt Eifel und den Forstbetrieb Van Den Nagel wegen Verstoß gegen § 1 b des Landesforstgesetzes gestellt. Heute kam die Antwort von Staatsanwalt Kaufmann. Ich kommentiere das Schreiben nicht.