Der Streit um den Wolfsschluchtweg – eine Provinzposse aus Ostwestfalen

16.5.2020 – der siebte Artikel des MT zur Sperrung

Ein Monat vergeht, ohne dass das MT über den Wolfsschluchtweg berichtet. Dann beginnt eine neue Folge von Artikeln: am 16.5.2020 fragt Lokalredakteur Thomas Lieske Der gesperrte Wolfsschluchtweg in Porta Westfalica – Ein Fall für das Verwaltungsgericht? Im Zentrum steht das Gutachten einer Anwaltskanzlei zur Sperrung. Ausführlich kommen drei Gegner der Sperrung zu Wort. Damit nicht genug: auch SPD, CDU, FDP und auch Die Grünen in Porta Westfalica sind laut MT alle gegen die Sperrung.

Das Gutachten der Anwaltskanzlei Dombert

In Auftrag gegeben hat das Gutachten Martin Möller vom Verein Witthüs. Diesem Verein gehört die Ausflugsgaststätte Wittekindsburg. Der Verein ist ein entschiedener Gegner der Sperrung. Dass die Gaststätte nun nicht etwa von der Außenwelt abgeschnitten ist, ficht Möller und den Verein nicht an. Das Ausflugslokal ist ja weiterhin gut über den Bierweg, den Königsweg, den Schusterweg, den Hindenburgweg, den Kapellenweg und den Wittekindsweg erreichbar. Es gibt den Vereinsmitgliedern auch nicht zu denken, dass sie  sogar mit dem Auto über den Burgweg bis zur Wittekindsburg fahren können. Der Burgweg ist ein Forstweg, der vom Landesbetrieb Wald und Holz unterhalten wird. Immerhin: Möller und der Verein sind vom Gutachten so überzeugt, dass sie es dankenswerterweise auf Facebook veröffentlicht haben:

Lieske hat die 13 Seiten mit Sicherheit nicht gelesen, er zitiert der Einfachheit halber die fett gedruckte Zusammenfassung. Diese lautet in Kurzform:

  1. Wanderwege müssen offen gehalten werden.
  2. Die Wildnisgebiete in NRW sind verfassungswidrig.
  3. Die Megagefahrenbäume im Wildnisgebiet müssen gefällt werden.

Das sind ganz steile Thesen. Aber Lieske fragt nicht nach. Dabei gäbe es so viele Fragen, z. B.:

  • “Seit Gründung der Wildnisgebiete sind gut drei Jahre vergangen. Warum hat noch niemand gegen den angeblichen Verfassungsverstoß geklagt?”
  • “Die großen Naturschutzorganisationen BUND, NABU und GREENPEACE haben die Einrichtung der Wildnisgebiete einstimmig begrüßt. Was werden diese sagen, wenn Sie Klage gegen Wildnisgebiete erheben?”
  • “Wird das Wildnisgebiet nicht zerstört, wenn die Megagefahrenbäume gefällt werden?”
  • “Wieso hat der Verein Geld für ein Gutachten, aber kein Geld für die Renovierung der Wittekindsburg?”
  • “Warum ist die Wittekindsburg regelmäßig geschlossen?”

Lieske fragt leider auch nicht nach, wer die Prozesskosten übernehmen soll:

“Der Verein könnte sich laut Möller vorstellen, auf Grundlage der Expertise weitere rechtliche Schritte gegen die Sperrung einzuleiten, erklärt er gegenüber dem MT.”

Alt-Bürgermeister Stephan Böhme (SPD)

Vielleicht würde der Alt-Bürgermeister Stephan Böhme sich an den Prozesskosten beteiligen. Denn einen Gerichtsprozess “würde Portas ehemaliger Bürgermeister […] begrüßen.” Böhme wörtlich:

“Der Wolfsschluchtweg ist wieder freizugeben. Gefahrenstellen sind zu beseitigen.”

Basta! Böhme war von 2004-2014 Bürgermeister von Porta Westfalica und erinnert an ein Gutachten, “das der Kreis Minden-Lübbecke in seiner Amtszeit 2011 in Auftrag gegeben hatte.”

Das “Konzept für die touristische Gesamtentwicklung am Wittekindsberg” habe vorgesehen, “alle in Detailkarten eingetragenen Wege, dazu gehört auch der Wolfsschluchtweg, für Besucher zu öffnen. So könnten übermäßige Belastungen an vereinzelten Hotspots vermieden werden.”

Zur Erinnerung: Der Wolfsschluchtweg ist der einzige Weg, der gesperrt wurde. Alle anderen Wege sind weiterhin geöffnet.  Der einzige mögliche “Hotspot” am Wittekindsberg ist das Kaiser-Wilhelm-Denkmal. Dort kann es möglicherweise im Sommer sonntags bei gutem Wetter zu “Belastungen” kommen.

“‘Das Konzept wird nach Wiedereröffnung des Denkmals aber offensichtlich nicht mehr verfolgt, ärgert sich Böhme.”

Auf die Idee, dass das Konzept untauglich war, kommt Böhme nicht. Er ist überzeugt:

“Mit der Sperrung wurde ein wichtiger Verbindungsweg zur Wittekindsburg gekappt.” 

Ich habe die fixe Idee fehlender Wege bereits hier und hier ausführlich kritisiert.

“Tourismus und Naturschutz müssten sich nicht zwingend beißen. Das Konzept zeige Wege auf, wie beides funktioniere.”

Nicht das “nicht mehr verfolgte” Konzept, das Böhme erst “herauskramen” muss, zeigt das auf, sondern jeder deutsche Nationalpark. Und in jedem sind Wege gesperrt. Und damit nicht genug: sie werden sogar zurückgebaut wie z. B. im Nationalpark Eifel. Aber der liegt in NRW und ist vermutlich auch “nach einhelliger Auffassung verfassungswidrig”.1Zitat aus dem Gutachten

Stadtheimatpfleger Herbert Wiese

Schon zum wiederholten Mal interviewt das MT Herbert Wiese, den Stadtheimatpfleger von Porta Westfalica. Er will, “dass rechtlich Klarheit geschaffen wird – notfalls mit einem Urteil des Verwaltungsgericht”. Der Erlass des Umweltministeriums ist für Wiese offenbar unklar.

“Bisher war der Weg auf eigene Gefahr betretbar. Diese Eigenverantwortung, die ja jetzt sowieso ständig gefragt ist, fehlt mir hier.“

Obwohl Wiese eben noch “rechtliche Klarheit” gefordert hatte, verkennt er jetzt das eigentliche rechtliche Problem. Wenn er selbst den Wolfsschluchtweg geht und ihm ein Ast auf den Kopf fällt, hat er vielleicht ein paar Tage Kopfschmerzen. Er wird es verschmerzen können: “Egal – eigene Blödheit! Schließlich bin ich den Weg auf eigene Gefahr gegangen!”

Aber was ist, wenn er mit seinem Enkel den Weg geht und dieser von einem herabfallenden Ast verletzt wird. Schädelhirntrauma. Rettungswagen. Intensivstation. Wird er dann am Krankenbett stehen und seinen Enkel trösten: “Pech gehabt! Eigene Gefahr!”? Und was wird passieren, wenn die Eltern den Förster verklagen? Kann dieser sich dann darauf berufen, dass das Betreten “auf eigene Gefahr” erfolgte? Die Eltern würden dem Förster mit Recht vorwerfen, dass die Gefahr für jedermann erkennbar gewesen war und längst hätte beseitigt werden müssen. Interessanterweise scheint Wiese seinen Denkfehler selbst insgeheim zu bemerken:

“Wenn dort über 30 Bäume als Mega-Gefahr bezeichnet werden, weil sie kurz vor dem Umstürzen sind, dann kann man sie auch umsägen und als Totholz im Wildnisentwicklungsgebiet liege lassen.“

Sie sind “kurz vor dem Umstürzen” und dort will er die Menschen hineinlassen? Würde er zu einer Führung durch die Wolfsschlucht einladen und in die Einladung hineinschreiben?

“Der Wald, in den ich sie führe, befindet sich in der Alters- und Zerfallsphase. Über 30 Bäume werden dort als Mega-Gefahr bezeichnet und sind kurz vor dem Umstürzen.”

Wiese bevorzugt dann doch lieber die Lösung mit der Motorsäge: “umsägen”. Offenbar hat er schon einmal etwas darüber gelesen, wie wichtig Totholz im Wald ist. Deshalb plädiert er für “liegen lassen”. Er glaubt damit dem Naturschutz genüge getan zu haben. Hat er aber nicht. Denn es gibt sehr viele verschiedene Arten von Totholz: es gibt liegendes und stehenden Totholz. Und gerade die Megagefahrenbäume, die noch nicht abgestorben sind oder nur zum Teil, beherbergen gerade, wenn sie noch stehen, wertvolle Lebensräume.2siehe Baummikrohabitate im Urwald Das einleuchtendste Beispiel, das jeder Laie sofort versteht, sind Spechthöhlen; liegendes Totholz ist als Brutraum für Spechte ungeeignet.

Ganz von den naturschutzfachlichen Problemen abgesehen: Was glaubt Wiese, wie das kleine Wildnisgebiet während und nach der Fällung wohl aussieht? Uralte Buchen fallen der Motorsäge zum Opfer! Wenn er Pech hat, berichtet Peter Wohlleben davon! Und wenn es ganz schlecht läuft, kommen Aktivisten von Greenpeace und ketten sich an die Bäume! Dann hat Porta Westfalica seinen ganz privaten Hambacher Forst. Unbemerkt blieben die Fällungen auf gar keinen Fall: vom Kammweg hat man einen kostenlosen Logenplatz.

“Viele Politiker protestieren”

Die Zwischenüberschrift “Viele Politiker protestieren” übertreibt. Namentlich genannt werden nur drei: die beiden Landtagsabgeordneten Christina Weng (SPD), Kirstin Korte (CDU) und Dirk Rahnenführer, Vorsitzender des SPD-Ortsvereins Barkhausen. Redakteur Lieske schreibt drei Absätze über sie und bringt überhaupt nichts neues, sondern wiederholt nur altbekanntes.3siehe 15.4.2020 – der vierte Artikel des MT zur Sperrung und 16.4.2020 – der fünfte Artikel des MT zur Sperrung


Neu dagegen ist, dass sich offenbar alle Fraktionen des Portaner Stadtrats darauf geeinigt haben, “sich [..] für eine Öffnung des Weges stark” zu machen. Das sind in der Tat viele Politiker, nämlich 40. Uneinigkeit herrscht nur darüber, wie die Öffnung durchgesetzt werden soll:

“Während die Grünen Baumfällungen in dem Gebiet aber ablehnen und eher auf konstruktive Gespräche setzen, würde die SPD zum Beispiel alle politischen Mittel nutzen, um die Sperrung aufheben zu lassen, heißt es vom Stadtverband. Zu den Anhängern einer möglichen Petition gehört auch die FDP, wie sie auf ihrer Homepage mitteilt.”

Notwendige Bedingung für eine Öffnung ist das Fällen der Megagefahrenbäume. Wie man mit “konstruktiven Gesprächen” und “politischen Mitteln” diese beseitigen will, bleibt das Geheimnis der Grünen und der SPD. Mit “Petition” ist übrigens nicht die Online-Petition gemeint, die krachend gescheitert ist – trotz Werbung in den sozialen Netzwerken:

Mit “Petition” ist der Petitionsausschuss des Landtages gemeint.

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