Der FSC und die Verkehrssicherung am Wolfsschluchtweg

Antwort des Landesbetriebs Wald und Holz NRW

Am 22. November 2019 antwortet mir Frau Klein in Vertretung von Herrn Barkmeyer, dem Vize-Chef des Landesbetriebs:

Sehr geehrter Herr Adrian,

das Wildnisentwicklungsgebiet “Wälder bei Porta Westfalica” ist zweifelsohne von beachtlichem naturschutzfachlichen Wert, der sich insbesondere auch aus dem hohen Anteil von Alt- und Totholz ergibt. Die beeindruckenden Waldbilder, die Lage des Gebietes am südlichen Abhang des Wiehengebirges mit beeindruckenden Ausblicken in die Landschaft und die touristischen Einrichtungen dort, machen das Gebiet für Waldbesucher hoch attraktiv. Die regionale Tourismuswirtschaft ist an einer Erschließung und Nutzung des Gebietes durch Erholungssuchende sehr interessiert und möchte zu diesem Zweck die vorhandenen Wege weiterhin nutzen und bewerben. Die örtliche Bevölkerung nutzt die Wege im Gebiet gewohnheitsmäßig.

Grundsätzlich ist das Betreten von Wald auf eigene Gefahr gestattet. Waldbesucher müssen dabei mit “waldtypischen Gefahren” rechnen. In Wildnisentwicklungsgebieten ist das Betreten abseits von Wegen verboten. Bislang gibt es leider keine Rechtsprechung zur Verkehrssicherungspflicht in Nationalparken, Wildnisgebieten u. ä., an der wir uns orientieren können, so dass wir in bewusst vom Menschen geförderten, stark totholzangereicherten Bereichen ein Risiko sehen, dass ein Gericht dies nicht mehr als waldtypische Gefahr sieht. Aus Fürsorgegesichtspunkten für die vor Ort handelnden Beschäftigten von Wald und Holz NRW müssen wir daher die Sicherheitslage genau prüfen. Um in der Diskussion mit den Interessengruppen, die an einer Nutzung der dortigen Wege als Wanderwege interessiert sind, aufzuzeigen, welche Herausforderungen sich für die Verkehrssicherung daraus ergeben, wurde ein entsprechendes Gutachten eingeholt, in dem festgestellt wird, dass eine verkehrssichere Nutzung des Wolfsschluchtweges als Wanderweg die Fällung von mehreren Mega-Gefahrenbäumen erfordere. Dass dies naturschutzfachlich nicht unproblematisch ist, leuchtet ein. Eine Sperrung des Wolfsschluchtweges und der übrigen Wege durch das Wildnisentwicklungsgebiet wäre allerdings aus verschiedenen Gründen problematisch und würde in der Region auf Widerstand stoßen.

Diese bis heute ungelöste Situation ist im Rahmen des FSC-Audits aufgefallen und hat zu der von Ihnen angesprochenen Nebenabweichung geführt. Die Nebenabweichung fordert aber nicht automatisch die Fällung der festgestellten “Megagefahrenbäume”, sondern erwartet eine Lösung, die den unterschiedlichen Interessen (Naturschutz, Erholung, Tourismus, gewohnheitsmäßige Wegenutzung durch die lokale Bevölkerung) in Bezug auf die Wege im Wildnisentwicklungsgebiet Rechnung trägt. An einer solchen Lösung wird derzeit gearbeitet.

Mit freundlichen Grüßen

In Vertretung

Heinrich Barkmeyer
Wald und Holz NRW
Stellvertretender Leiter,
Leiter Koordination Stabsstellen
Albrecht-Thaer-Str. 34
48147 Münster

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