Wundersame Biotopbaumvermehrung in Porta Westfalica

E-Mail von Frau Schulte-Zurhausen vom 29. Mai 2018

Am 29. Mai 2018 erhalte ich Antwort von Frau Schulte-Zurhausen:

Aktenzeichen 209.3.3.3-3035/17
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)
Umweltinformationsgesetz NRW (UIG NRW)

Ihr Antrag vom 08.03.2018 an Wald und Holz NRW auf Informationszugang zur Anzahl von Biotopbäumen im FFH-Gebiet „Wälder von Porta Westfalica“

Ihre E-Mail vom 08.03.2018

Sehr geehrter Herr Adrian,
ich habe am 18.05.2018 bei der auskunftspflichtigen Stelle Wald und Holz NRW, Herrn Barkmeyer zunächst telefonisch bezüglich Ihres Antrags nachgefragt. Von dort wurde mir mitgeteilt, dass Ihr Antrag umgehend bearbeitet wird.

Ich bitte daher um Mitteilung, ob Sie inzwischen eine Antwort erhalten haben, bevor ich den Vorgang gegenüber der öffentlichen Stelle aufgreife. […]

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Jutta Schulte-Zurhausen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW)
Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf

Einen Tag später muss ich Frau Schulte-Zurhausen leider folgendes mitteilen:

Aktenzeichen 209.3.3.3-2883/18

Sehr geehrte Frau Schulte-Zurhausen!

Vielen Dank für Ihre Mail und für Ihre telefonische Nachfrage!
Heute ist der 30.5. und leider habe ich immer noch keine Antwort von Wald-und-Holz-NRW erhalten – weder per E-Mail noch per Post.

Mit freundlichen Grüßen
Franz-Josef Adrian

Erst eine Woche später kann ich Entwarnung geben:

Aktenzeichen 209.3.3.3-2883/18

Sehr geehrte Frau Schulte-Zurhausen!

Ich habe von Herrn Barkmeyer ein Schreiben vom 4.6.2018 erhalten.
Darin beantwortet er meine Fragen beantwortet.
Der “Fall” kann somit abgeschlossen werden.

Offensichtlich hat Ihr Telefonat vom 18.5. gewirkt!
Vielen Dank dafür!

Herzliche Grüße aus dem Weserbergland:
Franz-Josef Adrian

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