Wundersame Biotopbaumvermehrung in Porta Westfalica

Brief an Herrn Barkmeyer vom 8. März 2018

Leider antwortet Herr Barkmeyer nicht. In meiner Not wende ich mich erneut an Frau Schulte-Zurhausen beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in Nordrhein-Westfalen (LDI). Sie klärt mich über zwei Dinge auf:

1.
Meine zweite Frage ist durch das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) nicht gedeckt: ((E-Mail vom 2.3.2018, Hervorhebungen von F.-J. A.))

§ 4 Abs. 1 IFG NRW beschränkt den Zugangsanspruch auf vorhandene Informationen. Durch diese Einschränkung wird klargestellt, dass eine öffentliche Stelle nicht verpflichtet ist, ihr nicht vorliegende Informationen zu beschaffen oder in irgendeiner Weise hervorzubringen, um so das Informationsbegehren erfüllen zu können. Das Informationszugangsrecht nach § 4 Abs. 1 IFG NRW gewährt einen Anspruch auf Offenlegung vorliegender Informationen, nicht aber auch ein Recht darauf, dass eine öffentliche Stelle rechtliche oder tatsächliche Bewertungen, Erläuterungen o.ä. abgibt.
Bei der Frage 2 möchten Sie wissen, weshalb ein bestimmter Wert um das Doppelte übertroffen wurde, also handelt es sich hierbei um eine Erläuterung.”

2.
Meine erste Frage ist eine Nachfrage zu einer Frage, die bereits gestellt wurde: In ihrem Brief an Herrn Barkmeyer vom 27. September 2017 hatte Frau Schulte-Zurhausen gefragt: “Wie viele Biotopbäume gibt es pro ha?” ((Frage 2, Seite 2 von 3)) Und diese Frage hat Herr Barkmeyer bereits beantwortet:

“Die Frage 1 habe ich aufgrund Ihrer Eingabe an die auskunftspflichtige Stelle weitergegeben (siehe hierzu Ihre E-Mail vom 04.09.2017). Sie wurde beantwortet. Im Vorfeld hätten Sie ggf. der öffentlichen Stelle gegenüber die Frage genauer stellen müssen.”

Frau Schulte-Zurhausen rät mir folgendes:

“Ich empfehle Ihnen daher einen neuen Antrag nach dem IFG NRW bezüglich der Frage 1 und die Frage 2 auf „vorhandene Informationen“ zu stellen.”

Und so schreibe ich Herrn Barkmeyer am 8. März einen neuen Brief:

Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen
Herr Heinrich Barkmeyer
Albrecht-Thaer-Straße 34
48147 Münster

Antrag auf Information zur Anzahl der Biotopbäume im FFH-Gebiet „Wälder von Porta Westfalica“

Sehr geehrter Herr Barkmeyer!
Ich stelle hiermit einen Antrag auf Information an Sie und habe drei konkrete Fragen zur Anzahl der Biotopbäume im FFH-Gebiet „Wälder von Porta Westfalica“. Dieser Antrag auf Information ist mit Frau Schulte-Zurhausen (Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, LDI NRW) abgesprochen.

1.
Wie viele Biotopbäume stehen insgesamt auf den 3,64 ha der Waldunterabteilung 5002 A des FBB 21 / Porta Westfalica des RFA Hochstift?

2.
Wie viele Biotopbäume stehen insgesamt auf den 7,63 ha der Waldunterabteilung 5003 A des FBB 21 / Porta Westfalica des RFA Hochstift?

3.
Wie viele Biotopbäume stehen im Durchschnitt pro ha im 1.472 ha großen FFH-Gebiet “Wälder von Porta Westfalica” (Natura 2000-Nr. DE-3719-301)?

Ich würde mich freuen, wenn Sie diesen Antrag bis zum 6. April 2018 beantworten.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Franz-Josef Adrian

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