Wundersame Biotopbaumvermehrung in Porta Westfalica

Kommentar zur Antwort von Herrn Barkmeyer

Die folgende Tabelle fasst die Daten über die Biotopbäume ((Die Anzahl pro ha wurde gerundet.)) zusammen:

WaldunterabteilungGrößeAnzahl der BiotopbäumeBiotopbäume/ha
5002A7,63 ha11215
5003A3,64 ha4412

In den beiden Waldunterabteilungen befinden sich also 15 bzw. 12 Biotopbäume pro ha. In seinem Schreiben vom 14. November 2017 hatte Barkmeyer behauptet:

„Es befinden sich ca. 25 Biotopbäume auf jedem Hektar.“

Das stimmte also nicht. Herr Barkmeyer erklärt seinen Fehler nicht. Und er entschuldigt sich auch nicht dafür. Stattdessen weist er beinahe triumphierend auf einen Fehler von mir hin:

“Hier haben Sie die Abteilungen 2 und 3 verwechselt!”

Verwechslungen sind menschlich; einen solchen Fehler kann man erklären. Wie aber soll man den Fehler von Herrn Barkmeyer erklären? Hat er sich vertippt? 25 statt 15? Aber hätte ein solch krasser Fehler nicht beim Korrekturlesen auffallen müssen? Und wenn nicht ihm selbst, dann wenigstens seiner Sekretärin Frau Klein?

Ich kann also nicht erklären, warum Herr Barkmeyer in seinem ersten Brief eine falsche Biotopbaumanzahl angibt. Was ich aber erklären kann, ist die richtige Biotopbaumanzahl in seinem zweiten Brief. Denn einige Leser werden vielleicht sagen, dass 15 bzw. 12 Biotopbäume pro ha immer noch sehr viel sind: “Der FSC fordert doch nur 10!” Sind diese Zahlen vielleicht auch falsch? Dieser Einwand übersieht, dass der FSC “von durchschnittlich 10 Biotopbäumen je Hektar” ((Deutscher FSC-Standard 2.3, Kriterium 6.3.13, S. 16, Hervorhebung von F.-J. A.)) spricht. Die 10 Biotopbäume sind also ein Durchschnittswert. Die hohen Werte in den Waldunterabteilungen 5002A und 5003A würden dann einfach niedrige Werte in benachbarten Abteilungen ausgleichen.

Es könnte aber auch sein, dass sich Revierleiter Büscher bei der Anzahl der Biotopbäume weniger an den Vorgaben des FSC orientiert als an der dritten Empfehlung im Praxishandbuch – Naturschutz im Buchenwald:

“Auswahl und dauerhafte Markierung von mindestens fünf Bäumen ab einem BHD von 40 cm pro ha, […] die dem natürlichen Altern überlassen werden (“Methusalems”, Biotopbäume, Ewigkeitsbäume). In Naturschutzgebieten sind deutlich mehr Altbäume (mindestens 10 Bäume pro ha) anzustreben.” ((Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft Brandenburg (Hg.), Praxishandbuch – Naturschutz im Buchenwald. Naturschutzziele und Bewirtschaftungsempfehlungen für reife Buchenwälder Nordostdeutschlands, 22016, S. 41, Hervorhebung von F.-J. A.))

Vielleicht ist Herr Büscher aber auch einfach nur ein fleißiger Förster, der bei betriebsinternen Fortbildungen gut aufpasst und die von Barkmeyer erwähnte Biotopholzstrategie “Xylobius” in seinem Revier umsetzt. Die Waldunterabteilungen 5002 A und 5003 A wären dann Staatswälder der Kategorie 2: “Altwälder mit naturnaher Baumartenzusammensetzung ab 120 Jahre”:

“In diesen Wäldern sollte die Gesamttotholzmenge mindestens 40 m3/ha betragen, während der Minimum – Biotopholzwert 10 Stück/ha umfasst.” ((Kerninhalte der Biotopholzstrategie “Xylobius”, Hervorhebungen von F.-J. A.))

Es spielt keine Rolle, dass das Einzige, was in beiden Unterabteilungen “alt” ist, die Überhälter sind. ((siehe Fassadennaturschutz in Porta Westfalica – Analyse der Bestandesblätter)) Es spielt auch keine Rolle, dass die Gesamttotholzmenge von den angestrebten 40 m3 weit entfernt ist, und dieser Wert sicherlich zu Lebzeiten von Herrn Büscher und Herrn Barkmeyer nicht mehr erreicht werden wird. ((In bewirtschafteten Wäldern der Schweiz steigt die Totholzmenge jährlich um 0,5 – 1 Fm/ha. siehe Lachat, T.; Brang, P.; Bolliger, M.; Bollmann, K.; Brändli, U.-B.; Bütler, R.; Herrmann, S.; Schneider, O.; Wermelinger, B., 2014: Totholz im Wald. Entstehung, Bedeutung und Förderung. Merkblatt für die Praxis, 52. Birmensdorf, Eidg. Forschungsanstalt WSL, S. 3)) Hauptsache, die Biotopbäume sind markiert!

Staatswald der Kategorie 2: “Altwälder mit naturnaher Baumartenzusammensetzung ab 120 Jahre”, Biotopbaum halbrechts im Hintergrund

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