Schirmschlag im FFH-Gebiet Teufelsbad

Einleitung

Im November 2013 hat die die Revierförsterei Borstel der Klosterkammer Hannover am westlichen Rand des FFH-Gebiets Teufelsbad einen Lichtungshieb in einem Buchenwald vorgenommen.

Die Seite ist gegliedert in folgende Abschnitte:

Anfahrt

Sie finden den Lichtungshieb im Westen des FFH-Gebiets. Parken können Sie am Ende der Rosenstraße in Bad Eilsen. Von dort gehen Sie einen schmalen Pfad am Straßenende hinauf zum Forstweg:


Größere Kartenansicht

Dort finden Sie dann diese zwei Schilder:

 

Das Gebot, Pflanzen und Tiere zu “schonen”, gilt ganz offensichtlich nicht für die Forstpartie.

 

 

 

Der erste Satz des Schilds wird durch den Schirmschlag Lügen gestraft: Der Schutz der Natur genießt keinen “Vorrang” vor den wirtschaftlichen Interessen der Klosterkammer Hannover hat. Und selbstverständlich darf sich auch der Buchenwald nicht “ungestört” entwickeln, wie der zweite Satz suggeriert. Wie “streng geschützt” das Naturschutzgebiet durch das Bundesnaturschutzgesetz ist, wird sich zeigen: Gegen den Kahlschlag im Osten des FFH-Gebiets habe ich Anzeige erstattet. Das Wegegebot im vierten Satz des Schilds gilt nur für Sie, nicht jedoch für die tonnenschweren Harvester und Forstrückeschlepper der Revierförsterei Borstel. Denn: Die so genannte “gute fachliche Praxis” [BNatSchG § 14 (2)] der Forstwirtschaft ist in Naturschutzgebieten ausdrücklich erlaubt. Für die Klosterkammer als Eigentümer gelten eben “Sonderregelungen” (siehe Schild, vorletzter Satz).

Zum völlig ungenügenden Rechtsschutz für Naturschutzgebiete vergleiche:

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