Fällen von Altbuchen im Köllnischen Wald

Fotos vom Einschlag nahe Herzogstraße

 

Die Fotos oben zeigen gefällte Altbuchen. Sie wurden mitten hinein in 4 m hohen Buchenjungwuchs gefällt. Die jungen Buchen wurden hier vor Jahren mit viel Aufwand und viel Geld in Reih und Glied gepflanzt.

 

Durch die Fällaktion wurde ein großer Teil des Jungwuchses abgeknickt und zerstört:

 

Pflegliche Holzernte sieht anders aus. Peter Wohlleben beschreibt einen sehr rücksichtvollen Waldbesitzer: Er “hatte zwei halbwüchsige Tannen mit Stricken angebunden, sie dann zur Seite geboten und die straffen Seile mit Pflöcken fixiert. Erst danach ließ er einen mächtigen Altbaum zwischen die beiden fällen, und der Stamm fiel zu Boden, ohne sie zu beschädigen” (Peter Wohlleben, Mein Wald, S. 109).

Die gefällten Buchen waren über 150 Jahre alt – ablesbar an den Jahresringen:

 

Am Forstweg liegen die Holzpolter mit den Rundholzabschnitten:

 

Durch den Hieb entstanden riesige Löcher im Kronendach:

 

Die verbleibenden Überhälter sind Wind und Wetter nun schutzlos ausgesetzt. Die Rinde bekommt Sonnenbrand, Blätter werden gelb, Äste sterben ab – erst im Kronenrandbereich, später auch in der Mitte der Krone. Die Bäume werden krank und sterben frühzeitig. Wie Nobert Panek in seinem Gutachten für das hessische FFH-Gebiet “Hoher Keller” dargelegt hat, führen derartige Eingriffe immer zu einer Verschlechterung der FFH-Lebensraumtypen Hainsimsen- bzw. Waldmeisterbuchenwald von einem „guten  Erhaltungszustand“  (Wertstufe  B, siehe Standard-Datenbogen 4407-302, S. 3)  zu  einem  „ungünstigen  Erhaltungszustand“ (Wertstufe C), wenn nicht gar “zu nach FFH-Kriterien gar nicht mehr LRT-würdigen Bestandsausprägungen” (Gutachten, S. 8; vergleiche dazu meine Weseite “Zerstörung des Buchenwalds am Neugesäß“). Das Fällen der Altbuchen stellt “eindeutig  einen  schweren  Verstoß  gegen  die  FFH-Richtlinie und das dort formulierte „Verschlechterungsverbot“ dar” (ebd.). Förster Adamiak hält sich auch nicht an die Empfehlungen des Bundesamts für Naturschutz für die “Forstwirtschaft in Natura-2000-Gebieten”.

 

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