Projektleiter Rainer Paulus zum Kahlschlag am Wüstegarten

“Kennzeichen ordnungsgemäßer Forstwirtschaft sind insbesondere: […] die Vermeidung von Kahlschlägen mit einer Flächengröße von mehr als 1 Hektar […]”
Hessisches Waldgesetz § 4 (2)

7.000 € Fördergelder / ha “Fichtenentnahme”

Das dreizehnte und letzte Kapitel des Pflege- und Entwicklungsplans (PEPL) dreht sich um die Kosten des Naturschutzgroßprojekts. Eine der Maßnahmen des Projekts ist die “Umwandlung von Nadelgehölzbeständen in standortgemäßen Laubwald”. Pro ha werden 7.000 € veranschlagt. Das Geld wird fällig, weil die Nadelbäume “behutsam” abgeholzt werden, auf “schwere Maschinen” verzichtet und das Holz “mit Seilen” abtransportiert wird. Vermutlich arbeiten die Holzfäller mit Samthandschuhen und die Motorsägen mit Biosprit.

“Die Kostenschätzung basiert auf Erfahrungswerten, welche aus Forstgutachten vergleichbarer Fragestellungen abgeleitet wurden. Preis berücksichtigt die wirtschaftliche Verwertung des Holzes.” ((Naturschutzgroßprojekt Kellerwald-Region – Pflege- und Entwicklungsplan, Hungen 2008, S. 691))

Für den 5 ha großen Kahlschlag am Wüstegarten wären also 35.000 € Fördergelder bezahlt worden. Doch das ist nur die Spitze des Eisbergs: Insgesamt sieht der Plan vor, dass 233 ha Nadelwälder “umgewandelt” werden. Für diese Kahlschläge wären 1,6 Mio. € fällig.

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