Projektleiter Rainer Paulus zum Kahlschlag am Wüstegarten

Email von Paulus am 10. April 2017

“Kahlschläge sind grundsätzlich zu unterlassen.”
Hessische Waldbaufibel – Grundsätze und Leitlinien zur naturnahen Wirtschaftsweise im hessischen Staatswald

Am 10. April erhalte ich eine Email von Herrn Paulus. Ich versichere hiermit, dass der folgende Text der Originaltext der Email ist und kein verspäteter April-Scherz:

Sehr geehrter Herr Adrian,
bezugnehmend auf unser ausführliches Telefonat, die Beantwortung Ihrer Fragen vom Bundesamt für Naturschutz und dem Regierungspräsidium Kassel habe ich noch folgende Anmerkungen:

Zu 1. hatte ich soweit telefonisch beantwortet.

Zu 2. wie 1.

Zu 3. das Forstamt Jesberg ist FSC zertifiziert.

Ich erinnere nur an das Schreiben von Herrn Urbaczka – RP KS, dass Sie die Unterlagen nicht veröffentlichen, da sie nicht unter die zwingend zu veröffentlichen Umweltinformationen fallen.

MfG
Rainer Paulus
Geschäftsführer

 

Erläuterung

Der in der Email genannte Herr Urbaczka arbeitet bei der Oberen Forst- und Jagdbehörde des Regierungspräsidiums Kassel. Er hatte am 4. September 2015 die Genehmigung für die “Vorzeitige Abholzung eines Fichtenbestandes” ((Zitat aus der Genehmigung)) am Wüstegarten erteilt. Den Antrag zur “Fichtenentnahme” ((Zitat aus dem Antrag)) hatte Herr Paulus als Projektleiter des Naturschutzgroßprojekts am 31. August 2015 gestellt. Antrag und Genehmigung sind mir freundlicherweise von Herrn Urbaczka zur Verfügung gestellt worden. Er hat mir auch erlaubt, “einzelne Textpassagen bzw. den Inhalt der Unterlagen auf Ihrer Website mit Ihren eigenen Worten wiederzugeben”. ((Email von Herrn Urbaczka am 4. April 2017)) Er schreibt allerdings:

“Ich möchte Sie allerdings bitten, nicht die Unterlagen als solche auf Ihrer Homepage zu veröffentlichen. […] Der Gesetzgeber hat abschließend geregelt, welche Umweltinformationen zwingend öffentlich bekannt zu geben sind. Die hier gegenständlichen Umweltinformationen fallen allerdings nicht unter diese gesetzlichen Regelungen.” ((ebd.))

Urbaczka meint das Hessische Umweltinformationsgesetz (HUIG). ((Den Gesetzestext finden Sie hier.))

Den Pflege- und Entwicklungsplan (PEPL) für das Naturschutzgroßprojekt
Kellerwald-Region habe ich nicht von Herrn Paulus erhalten, sondern freundlicherweise von Michael Lenz von der Oberen Naturschutzbehörde des Regierungspräsidiums Kassel. In dem PEPL findet sich ein wertvoller Hinweis, wie viele Fördergelder für den Kahlschlag geflossen sein könnten.

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