Maßnahmenplan für das FFH-Gebiet “Hoher Keller”

Auflichtung statt Kahlschlag

Das Forstamt Jesberg plante als einzige Maßnahme für den Wüstegarten folgendes:

02.02.01.03. Entnahme / Beseitigung nicht heimischer / nicht standortgerechter Gehölze (auch vor der Hiebsreife)
Für die Ausdehnung und Entwicklung von Zwergstrauch-Heide-Beständen (Biotoytyp 06.550) und Ebereschen-Bergahorn-Blockwälder ((Grammatikfehler im Original)) im Bereich „Wüstegartenturm“ können reine Fichtenbestände aufgelichtet werden (Vollbaumnutzung). ((Maßnahmenplan, S. 28))

Mit den “Gehölzen” sind Fichten gemeint. Ohne Zweifel gehören sie nicht in den Hohen Keller. Die Fichten sollen “entnommen” oder “beseitigt” werden. Aber es sollen nicht 5 ha kahlgeschlagen werden. Bei einer “Auflichtung” fällt man einzelne Bäume aus einem dichten und dunklen Bestand, damit das Sonnenlicht wieder auf den Waldboden scheinen kann. Aber selbst eine starke “Auflichtung” ist kein Kahlschlag. Sonst hätte der Maßnahmenplan Fachbegriffe wie “Entfichtung”, “Freistellung” oder “Kahlhieb” benutzt. Im forstwirtschaftlichen Standardlehrbuch “Waldbau auf ökologischer Grundlage” ((E. Röhrig, N. Bartsch, Burghard von Lüpke, Waldbau auf ökologischer Grundlage, Stuttgart 72006)) ist die “Auflichtung des Altbestandes” ein “Verfahren zur Naturverjüngung”:

Auflichtung des Altbestandes
Die Regulierung des Lichtzutritts an den Boden des Bestandes kann auf verschiedene Weise erfolgen: Durch mehr oder weniger gleichmäßige Auflockerung des Kronendachs [..], durch Anlegen und späteres Erweitern von Lücken im Bestand […] oder durch Hiebe an einem Bestandsrand […].” ((S. 106, Hervorhebungen im Original))

Das Lehrbuch warnt vor zu starker Auflichtung. Denn:

Starke Eingriffe fördern zwar das Wachstum der Jungpflanzen, doch geben sie auch der konkurrierenden Bodenvegetation gute Entwicklungsmöglichkeiten. Dadurch kann die aufwachsende Naturverjüngung direkt (durch ihre Wasser- und Lichtkonkurrenz) wie auch indirekt (z. B. durch Begünstigung von Mäusen in den so geschaffenen Biotopen) stark geschädigt werden. Frostempfindliche Arten des Jungwuchses (besonders Tanne und Buche) benötigen zudem, bis sie eine Höhe von 1-3 m erreicht haben, einen Schutz durch den Altbestand.” ((ebd., Hervorhebung im Original))

gute Entwicklungsmöglichkeiten für konkurrierende Bodenvegetation

Der Maßnahmenplan macht leider weder Angaben über die Stärke der “Auflichtung” noch über deren Größe. Aber die Kosten sind erstaunlich hoch: 56.520 €. ((Maßnahmenplan, S. 32)) Das ist weit mehr als bei allen anderen Maßnahmen.

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