Antrag auf Kahlschlag am Wüstegarten durch Achim Frede

Frede und das Forstamt Jesberg

Obwohl Frede der fachliche Leiter des Projekts ist, ist er nicht für die “Ausführungsplanungen” des Großkahlschlags zuständig. Die genauen Grenzen der “biotopoptimierenden Maßnahme” bestimmt das Forstamt Jesberg in Anlage 1 des Antrags. Wer genau die Anlage 1 geschrieben hat, geht aus dem Dokument nicht hervor: Vielleicht war es Katrin Bartsch, ehemalige Revierleiterin im Forstamt, die auch den Artikel “Waldumbaumaßnahme auf dem Wüstegarten” für die Januarausgabe der Mitarbeiterzeitung “Im Dialog” von HessenForst verfasst hat. ((siehe „Waldumbaumaßnahme auf dem Wüstegarten“ – Artikel in der Mitgliederzeitschrift von HessenForst vom Januar 2016)) Vielleicht war es auch Forstamtsleiter Karl Gerhard Nassauer persönlich. Zur Anlage 1 gehört eine “Übersichtskarte zum Bereich der biotopoptimierenden Maßnahme”. Da ich diese nicht veröffentlichen darf, habe ich eine ähnliche Karte mithilfe von Google-Maps erstellt. Rot eingerahmt ist die “zu bearbeitende Fläche”:

Grenzen des Kahlschlags am Wüstegarten

Mit einer cyanfarbenen Linie ist der Ringwall der Heidelburg eingezeichnet. Innerhalb dieses Steinwalls sollen 0,8 ha, außerhalb 4,3 ha Fichten “entnommen” werden. Somit erfüllt die “Maßnahme” die Bedingungen eines Großkahlschlags. ((siehe Definition Kahlschlag))

Im Norden reicht die “Entnahme von jungen Fichten” bis an den Wüstegarten-Grat, im Süden bis an den Höhenweg, im Osten bis an die “Durchbruch-Schneise”  und im Westen an die “Prozessschutzfläche (Abt. 295)”. ((alle Zitate aus Anlage 1)) Mit “Prozessschutzfläche” ist die Kernfläche Naturschutz gemeint. Auf der 27,4 ha großen Kernfläche wächst ein Hainsimsen-Buchenwald mit bis zu 167 Jahre alten Buchen. ((Telefonat mit Hieronymus Pauli, Leiter des Reviers Densberg vom Forstamt Jesberg, am 31. August 2017)) Die genaue Lage der 2013 ausgewiesenen Kernfläche finden Sie auf einer Karte des des Forstamts Jesberg. Die grün eingefärbte Kernfläche liegt nordöstlich von Densberg und hat die Nummern 12 und 13. Die genaue Flächengröße der Kernflächen und ihre Hauptbaumart gibt eine Tabelle des Forstamts Jesberg an. “Diese Flächen sind aus der Nutzung genommen und dienen ausschließlich dem Naturschutz.” ((Zitat Kernflächen Naturschutz))

Informationsschild am Höhenweg

Außerhalb des Ringwalls sollen “ca. 10 Fichtentrupps” stehenbleiben. Der Grund für diese “Belassung” auf der “zu bearbeitende[n] Fläche” wird nirgendwo im Antrag genannt. Nur knapp zwei Jahre später werden sämtliche Trupps wegen Borkenkäferbefall entfernt. ((siehe “Fichten unterhalb des Kellerwaldturmes fallen dem Borkenkäfer zum Opfer”, Forstamt Jesberg – Aktuelles))

Fichtentrupps auf dem Großkahlschlag

Genauso wenig wie das Forstamt das “Belassen” der “ca. 10 Fichtentrupps” begründet, begründet es die genaue Größe der “Fichtenentnahme”. Wenn das “wertvolle Standortmosaik” des Wüstegarten-Grats durch “naturferne / nicht standortheimische Fichtenbestände” ((Zitate aus der Anlage 2 von Achim Frede)) tatsächlich so sehr geschädigt wird, ist völlig unklar, warum nicht viel mehr Fichten abgeholzt werden. Gemessen an den eigenen Zielen ist die “Biotoprenaturierung” viel zu klein. Nähmen die Projektmanager sich selbst ernst, müsste die “Optimierung” viel größer sein.

Zwar beruft sich das Forstamt ausdrücklich auf den “Maßnahmenkomplex Nr. 18 gemäß Pflege- und Entwicklungsplan zum Projekt”. ((Der Fachbegriff “Maßnahmenkomplex” bzw. “Maßnahmenraum” wird auf der Webseite des Projekts folgendermaßen erklärt: “Die Summe der im Pflege- und Entwicklungsplan empfohlenen Maßnahmen übersteigt den finanziellen Rahmen des Projektes „Kellerwald-Region“ bei weitem […]. Daher wurden in den Kerngebieten vorrangige Maßnahmenräume ausgewählt. Sie alle sind zentrale Aufhänger bzw. Kernprojekte des Projektes und ihre Umsetzung wird beispielhaft verfolgt.” Der Maßnahmenraum Nr. 18 ist 121 ha groß und umfasst den Wüstegarten und den Wüstegarten-Grat.)) In dem vier DIN-A4-Seiten umfassenden Dokument für den Komplex Nr. 18 ist aber nicht die Rede von nur 5,1 ha Fichtenwäldern, sondern von 18,1281 ha. ((siehe Komplex Nr. 018 „Wüstegarten“ und Grat im Anhang des Pflege- und Entwicklungsplans für das Projekt Kellerwald-Region, S. 1)) Und nirgendwo steht etwas von einem 5,1 ha großen Kahlschlag. Vom Wortlaut passt zwar die Maßnahme “behutsame Entnahme nicht heimischer / nicht standortgerechter Gehölze (auch vor der Hiebsreife)”. Aber diese “Entnahme” soll nur 0,7451 ha groß sein, ist also viel kleiner. Vom Wortlaut würde auch die Maßnahme “Umwandlung von Nadelgehölzbeständen in standortgemäßen Laubwald” passen. Aber sie ist mit 17,9668 ha viel größer. ((siehe Komplex Nr. 018 „Wüstegarten“ und Grat im Anhang des Pflege- und Entwicklungsplans für das Projekt Kellerwald-Region, S. 3; der Haupttext des Pflege- und Entwicklungsplans für das Projekt Kellerwald-Region und der Text aus dem Anhang für den Komplex Nr. 018 ‘Wüstegarten’ und Grat wurden mir freundlicherweise von Michael Lenz von der Oberen Naturschutzbehörde im Regierungspräsidium Kassel als PDF-Dateien zur Verfügung gestellt. Beide Texte dürfen als Ganzes nicht von mir veröffentlicht werden.))

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