Antrag auf Kahlschlag am Wüstegarten durch Achim Frede


“Es ist schwierig, einen Menschen dazu zu bringen, etwas zu verstehen, wenn sein Gehalt gerade davon abhängt, dass er es nicht versteht.”
Upton Sinclair, 1935

Einleitung

Am 31. August 2015 stellt Rainer Paulus, Geschäftsführer des “gesamtstaatlich bedeutsamen Projekts Kellerwald-Region” bei der Oberen Forstbehörde im Regierungspräsidium Kassel “den Antrag auf vorzeitige Nutzung der jungen Fichtenbestände” am Wüstegarten. Bei dieser “Biotoprenaturierung” sollen insgesamt 5,1 ha Fichten “entnommen” werden. ((Alle Zitate aus dem Antrag von Paulus vom 31.8.2015)) Am 4. September genehmigt Joachim Urbaczka die “vorzeitige Abholzung” des nur 30 Jahre alten Fichtenbestands.

Die entscheidende Rolle beim Antrag spielt nicht Rainer Paulus, sondern Achim Frede. Frede ist nicht nur der fachliche Leiter des Projekts ((siehe Projektteam)), sondern auch Leiter des Sachgebiets “Forschung und Planung” im Nationalpark Kellerwald-Edersee. ((siehe Nationalparkamt – Sachgebiete)) Als solcher hat er einschlägige Erfahrungen mit Kahlschlägen: Im Nationalpark wurden von 2004 bis 2008 150,52 ha Fichtenforste “abgeräumt”. ((Projekt Kellerwald-Region – Pflege- und Entwicklungsplan, Hungen 2008, S. 211 f.)) Frede begründet die “Waldumbau-Maßnahme” in der Anlage 2 zum Antrag. Der Antrag von Paulus umfasst sechs Zeilen, die Anlage von Frede zwei eng bedruckte DIN-A4-Seiten.

Die Seite ist gegliedert in folgende Kapitel:

  1. Frede und das Forstamt Jesberg
  2. Frede und das Waldgesetz
  3. Frede und der Biotopkomplex
  4. Frede und die Blockhalden
  5. Frede und die Fichten
  6. Frede und das Waldrestholz
  7. Frede und der Borstgrasrasen
  8. Frede und die Flechten
  9. Frede und die Buchen
  10. Frede und das Forstwirtschaftliche Denkkollektiv (FDK)

Hinweise:

  1. Kopien des Antrags und der Genehmigung wurden mir freundlicherweise von Joachim Urbaczka von der Oberen Forstbehörde im Regierungspräsidium Kassel zur Verfügung gestellt. Er hat mir erlaubt, “einzelne Textpassagen bzw. den Inhalt der Unterlagen auf Ihrer Website mit Ihren eigenen Worten wiederzugeben”. Verboten allerdings ist es, “die Unterlagen als solche auf Ihrer Homepage zu veröffentlichen”. ((Email vom 4. April 2017))
  2. Im gesamten Artikel steht das Wort “Projekt” anstelle von “Naturschutzgroßprojekt”. Auch in ansonsten wortwörtlichen Zitaten habe ich es ersetzt. Den Grund dafür erfahren Sie hier: Der Naturschutz-Frame in der Forstwirtschaft.

Nach oben
Nächste Seite: Frede und das Forstamt Jesberg