Narrenfreiheit im FFH-Gebiet Teufelsbad

Philosophenhuegel_Pano_800Kahlschlag im FFH-Gebiet Teufelsbad

Norbert Panek spricht in seinem aktuellen Beitrag auf seiner Webseite davon, “dass die Forstwirtschaft in den meisten deutschen Wald-Naturschutzgebieten faktisch “Narrenfreiheit” genießt.” ((siehe: Holznutzung in FFH-Waldgebieten kaum eingeschränkt, Eintrag vom 11. April 2016)) Ein niederschmetterndes Beispiel für diese Narrenfreiheit ist der Kahlschlag im FFH-Gebiet Teufelsbad im November 2013. Nun hat die Leiterin des Naturschutzamtes zugegeben, dass gegen die verantwortlichen Förster nicht einmal ein Bußgeld verhängt worden ist. Auch ein Managementplan für das FFH-Gebiet existiert weiterhin nicht. Hier geht es zum Brief der Naturschutzamtes: Brief von Frau Engelking vom 23. März 2016