Trittsteine in der Stellungnahme Ulrich Mergners

Die Trittsteine im GLB sind zu klein und zu jung

Es gibt zwei sachliche Gründe, warum Mergner vielleicht 44 Trittsteine verschweigt: Sie sind

  1. zu klein und
  2. zu jung.

zu 1. Die Trittsteine sind zu klein

40 der 54 Trittsteine im GLB, d. h. 75 %, sind zu klein. Ihre Flächen sind in der Abbildung unten rot markiert. Laut der oben erwähnten Studien sowohl von Müller, Lachat und Bütler als auch vom Forum Biodiversität sollen Trittsteine in Buchenwäldern eine Mindestgröße von 0,9 ha haben. Mehr als die Hälfte der Trittsteine, nämlich 28, sind sogar kleiner oder gleich 0,4 ha und damit nicht einmal halb so groß wie gefordert. 10 Trittsteine erreichen nur die lächerliche Größe von 0,2 und 0,1 ha.

zu 2. Die Trittsteine sind zu jung

Von den zehn Trittsteinen, die Mergner in seiner Stellungnahme erwähnt, sind fünf zu jung. Dies ist nicht etwa eine zufällige Ausnahme, sondern gilt für 17 von 54 Trittsteinen im GLB: Jeder dritte Trittstein hat nicht das vorgeschriebene Mindestalter von 120 Jahren. Eine Liste finden Sie wieder in der oben bereits erwähnten PDF-Datei: Größe und Alter der Trittsteine im GLB. Auf der folgenden Karte sind alle Altersangaben, die kleiner als 120 Jahre sind, rot markiert. Klicken Sie auf die Karte, um sie zu vergrößern. Sie hat eine sehr hohe Auflösung von 1.841 x 1.381 Pixel.

54_Trittsteine_Groesse_Alter

Bei 20 Trittsteinen fehlt eine genaue Altersangabe. Stattdessen wird schlicht von einer “Altholzinsel” gesprochen. Dies ist sonderbar, denn Mergner ist sonst sehr stolz auf die “exakten Daten” und brennt bei Vorträgen ein wahres Feuerwerk an Zahlen ab. ((siehe Faktencheck: Exakte Daten über den Wald)) Ein Muster, wann das genaue Alter angegeben wird und wann nicht, ist nicht auszumachen. An der Größe kann es nicht liegen. Auch bei winzigsten Trittsteinen wird manchmal das Alter angegeben: so z. B. bei Trittstein Nr. 29 mit 142 Jahren oder Nr. 52 mit 113 Jahren. Beide sind nur 0,1 ha klein.

Von den 54 Trittsteinen erfüllen überhaupt nur fünf die Mindestanforderungen: die Trittsteine Nr. 2, 16, 26, 34, 39 und 46. Sie sind älter als 120 Jahre und auch größer als 0,9 ha.

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