Faktencheck: Umweltverbände

Vorwurf 3: Die Umweltverbände haben kein Vertrauen in die BaySF!

Mergner fordert:

“Statt den Förstern mit Argwohn zu begegnen, wären Unterstützung und konstruktiv-kritische Begleitung wichtig. […] Damit sie (= die Naturschutzkonzepte) auch konsequent umgesetzt werden, bedarf es der Unterstützung aus den Umweltverbänden. Überzeugung und Motivation  derjenigen, die als Eigentümer die Verantwortung für die Wälder haben, sollten vor Misstrauen und Kontrolle stehen.” ((S. 22))

Richtig ist:

Es ist ein Stück aus dem Tollhaus, den Umweltverbänden die Aufgabe zuzuweisen, die Forstbetrieb bei der Umsetzung ihrer eigenen Naturschutzkonzepte zu “unterstützen”. Soll die Kreisgruppe Bamberg des BN vielleicht einen lobenden Brief schreiben, wenn bei Fällarbeiten der Biotopbaum stehen gelassen wurde? Wie stellt sich Mergner eine “kritisch-konstruktive Begleitung” vor? Sollen Mitglieder des Vereins Nationalpark Nordsteigerwald vielleicht Beifall klatschen, wenn eine 75 cm dicke Buche kurz vor dem Erreichen der Grenze zum Methusalembaum gefällt wird? An der Abfassung der Naturschutzkonzepte waren die Umweltverbände nicht beteiligt. Aber dann sollen sie die Forstbetriebe “unterstützten”, damit “sie konsequent umgesetzt” werden?

Mergner tut so, als seien die Umweltverbände völlig zu Unrecht von “Argwohn” und “Misstrauen” besessen – ähnlich wie bei einer krankhaft eifersüchtigen Ehefrau, die ihrem treuen Gatten ein Verhältnis mit der Sekretärin unterstellt. Als Begründung muss die “Überzeugung und Motivation” der “Eigentümer” herhalten. Diese Begründung steht auf ganz wackeligen Beinen: Denn Misswirtschaft im Wald macht sich i. d. R. erst eine oder zwei Förstergenerationen später bemerkbar. Beispielsweise wurden im Steigerwald in den 60er Jahre “uralte Buchen-Traubeneichenbestände […] planmäßig abgetrieben” und durch Nadelholzkulturen ersetzt. Als diese später durch “Schneebruch, Stürme und nachfolgenden Borkenkäferfraß weitgehend zerstört” wurden, waren die dafür verantwortlichen Förster längst in Pension. ((Georg Sperber, Thomas Stephan, Frankens Naturerbe – Buchenwälder im Steigerwald, Bamberg 2008, S. 35))

Erschwerend kommt hinzu, dass die ganzen Naturschutzkonzepte, von Mergner als “Meilensteine für die Sicherung der Biodiversität” ((Waldtrittsteine, S. 22)) gepriesen, im Ernstfall nichts taugen: So musste der BN im oben beschriebenen Fall des Forstbetriebs Rothenbuch feststellen, dass in dessen 92 Seiten umfassenden Naturschutzkonzept konkrete Aussagen zur Menge von Totholz in Eichenwäldern fehlen. ((siehe Waldreport, S. 9)) Der Teufel steckt wie immer im Detail:

“In den Beständen der Klasse 2 werden bei führenden Buchenbeständen (1.905 ha) durchschnittlich 40 m3 Totholz und zehn Biotopbäume je Hektar angestrebt. In den Beständen mit Eichenanteilen > 70 % (1.624 ha) wird aus Waldschutzgründen kein quantifiziertes Totholzziel angestrebt.” ((Naturschutzkonzept, S. 17 f., Hervorhebung von mir))

Die Staatsförster schützen den Wald vor seinem eigenen Totholz. Es ist wie so häufig in solchen Dokumenten, dass ein einziger Satz den Förstern eine Generalvollmacht ausstellt: Der BN spricht von einer “regelrecht[en] ‘Jagd’ auf tote und absterbende Eichen”. ((Waldreport, S. 9))

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