Schluss
Das Schlusswort hatte die Regierung von Oberfranken
12.8.2015
Regierung Oberfranken: “Das vom Landratsamt Bamberg ausgewiesene Schutzgebiet ist kein Landschaftsbestandteil im Sinne Bayerischen Naturschutzgesetzes und die Verordnung des Landratsamts ist damit nicht von der Ermächtigungsgrundlage des §
29 Bundesnaturschutzgesetzes gedeckt. Da die Verordnung des Landratsamtes daher rechtswidrig ist, ist sie zur Herstellung rechtmäßiger Verhältnisse aufzuheben.”((Pressemitteilung der Regierung Oberfranken vom 12.8.2015))
Das Schlusswort ist vorläufig.