Meinungsmache gegen den GLB “Der Hohe Buchene Wald im Ebracher Forst”

2015

30.1.2015

Otto Hünnerkopf (MdL CSU) zum geplanten “Lex Steigerwald” im Zeitungsinterview: ” ‘Es geht darum, dem Missbrauch einer Regelung in ganz Bayern einen Riegel vorzuschieben.’ […] Der CSU gehe es vor allem um einen besseren Schutz des Grundeigentums.” ((Winkelzüge im Wald, Fränkischer Tag vom 30.1.2015))

5.2.2015

Steffen Vogel, MdL (CSU), Jurist und Beirat des Anti-NLP-Vereins “Unser Steigerwald” im Umweltausschuss: “Denzler habe dabei eine Regelungslücke im Bundesnaturschutzgesetz genutzt, das keine Flächenobergrenzen für geschützte Landschaftsbestandteile vorsieht. ‘Faktisch hat er aber ein Naturschutzgebiet ausgewiesen’, findet Vogel. Dafür sei auch jetzt schon die Bezirksebene zuständig. ‘Und deshalb werden wir diese Änderung jetzt auch so durchwinken’, erregte sich Vogel.” ((Streit  im Landtag um Schutzgebiet, Mainpost vom 5.2.2015))

Lorenz Sanktjohanser, Leitender Ministerialrat im Referat 62 Naturschutzrecht und stellvertretender Leiter der Abteilung 6 für Naturschutz und Landschaftspflege ((siehe Organigramm des Umweltministeriums)) im Umweltministerium, vor dem Umweltausschuss: ” ‘Wir haben das Landratsamt auf rechtliche Bedenken hingewiesen’ […] In Bayern gebe es 1600 geschützte Landschaftsbestandteile, der größte jenseits des Steigerwalds liege bei gut 90 Hektar.” ((Streit  im Landtag um Schutzgebiet, Mainpost vom 5.2.2015))

15.3.2015

Volker Conrad, Revierleiter des Bürgerwalds von Gerolzhofen und Dingolshausen, im Zeitungsinterview zur angekündigten Klage der BaySF gegen den GLB: “Sollte das Gericht die Ausweisung als rechtens beurteilen, dann könne das Landratsämtern in ganz Bayern Tür und Tor öffnen, beliebig viele und große Landschaftsteile unter Schutz zu stellen.” ((Drohende Verjährung ist Grund für Klage, Mainpost vom 15.3.2015))

15.7.2015

Siegfried Ständecke (Bürgermeister Michelau): “Das Bundesnaturschutzgesetz sei willkürlich interpretiert worden, da selbst für einen juristischen Laie klar sei, dass eine Fläche von 750 Hektar nicht ein Bestandteil einer Landschaft, sondern vielmehr die Landschaft selbst sei. ‘Es wird von vielen Bürgern als undemokratisch und verunsichernd empfunden, wenn Amtspersonen Gesetzesgrundlagen ignorieren und ohne Berechtigung Grundrechte anderer einschränken’, betont Ständecke. Sachliche Naturschutzgründe würden dem Erlass der Verordnung offenbar nicht zu Grunde liegen, so Ständecke weiter. Ein Indiz dafür sei, dass die Grenzziehung des Schutzgebiets der bestehenden Landkreisgrenze entspricht, einer Grenze, die in der Natur aber gar nicht in Erscheinung trete.” ((Für Aufhebung des Schutzgebietes, Mainpost vom 15.7.2015))

4.8.2015

Ulrich Mergner (Forstbetriebsleiter Ebrach): “Die zusätzliche Herausnahme von 800 ha aus der Nutzung bezeichnet er [= Ulrich Mergner] als ‘Affront gegen die Naturschutzbemühungen der Staatsforsten’, deren Zukunftskonzept des integrativen Waldbaus durch die großflächige Waldstilllegung ‘zerstört’ worden sei. Für Mergner bietet das ‘Trittsteinkonzept’ der Staatsforsten durch seine vernetzte Struktur auf großer Fläche viele Vorteile gegenüber einem Artenschutzverständnis, das Vollschutzgebiete propagiere – zum Preis ‘gnadenloser Nutzung’ in den übrigen Gebieten.” ((Ministerin Scharf in der Zwickmühle, Fränkischer Tag vom 6.8.2015))

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