Schlammcatchen mit Borkenkäfern

Mangelnde Rechtsgrundlage für Kahlschläge im Nationalpark Harz

 

Rechtslage im Nationalpark im Bayerischen Wald

In einem Punkt hat der ehemalige Chef des Nationalparks Bayerischer Wald Karl Friedrich Sinner Recht: “Wir haben eine zwingende Rechtsvorschrift, hier im Falkensteingebiet den Borkenkäfer bis zum Jahr 2027 zu bekämpfen.”

Rechtliche Grundlage ist ein einziger kleiner Satz in der Nationalparkverordnung vom 17.9.2007 über den Hochlagenwald. Es ist der dritte Absatz des Paragraphen 14:

“In einem Zeitraum bis zum Jahr 2027 ist die Ausbreitung des Borkenkäfers auf die Wälder der Hochlagen zwischen Falkenstein und Rachel zu verhindern.”

Der Anlageband des Nationalparkplans “Walderhaltungs- und Waldpflegemaßnahmen” aus dem Jahr 2010 führt dazu aus:

“In der Zone 2 a sind bis zum Jahr 2027 wirksame Borkenkä­ferbekämpfungsmaßnahmen zu ergreifen, um die Ausbreitung des Borkenkäfers auf die Wälder der Hochlagen zwischen Falkenstein und Rachel zu verhindern.” (S. 8)

Die Zone 2 a ist der Hochlagenwald im Falkenstein-Rachel-Gebiet. Sie ist 1.329 ha groß (siehe Karte und Tabelle S. 5). Hinzu kommt die 1.991 ha große Zone 2 b als Schutzzone um die Zone 2 a herum:

“In der Zone 2 b sind zum Schutz der Hochlagenwälder des Fal­kenstein-Rachel-Gebiets wirksame Borkenkäferbekämpfungsmaß­nahmen zu ergreifen.” (S. 9)

Die zu ihrem Schutz kahlgeschlagenen Zonen sind auf Google-Maps als riesigen baumlosen Steppen zu erkennen. Sogar die Rückegassen sind vom Flugzeug aus sichtbar:

Kahlschlag_FalkensteinQuelle: Google-Maps

 

Rechtslage im Nationalpark Harz

Im Nationalpark Harz gibt es keine zwingende Rechtsvorschrift zur Bekämpfung des Borkenkäfers außerhalb des 500 m breiten Schutzstreifens an den Grenzen des Nationalparks.

Weder im Gesetz über den Nationalpark Harz (Niedersachsen) noch im Gesetz über den Nationalpark Harz (Sachsen-Anhalt) ist der Borkenkäfer erwähnt (vgl. Gesetzliche Grundlagen des Nationalparks Harz). Der Nationalparkplan für die Jahre 2011-2020 führt im Kapitel 1.4.1.1.4 unter der Überschrift “Borkenkäfermanagement” folgendes aus:

“Es sind alle im Nationalpark geeigneten Maßnahmen des Integrierten Systems zur Borkenkäferbekämpfung im 500 m-Sicherungsstreifen zu ergreifen. … Außerhalb des Sicherheitsstreifens dürfen Bekämpfungsmaßnahmen nicht zum vollständigen Abräumen der Fläche führen.” (S. 52, Hervorhebungen von mir)

“Vollständiges Abräumen der Fläche” ist der beschönigende Ausdruck für einen Kahlschlag. Genau dieser findet aber am Heinrich-Heine-Weg an der Bremer Hütte statt. Die Fläche liegt weit außerhalb des 500-m-Sicherheitsstreifens. Revierleiter Hans-Henning Scheithauer vom zuständigen Nationalparkrevier Scharfenstein (siehe Die Nationalpark-Reviere, S. 2) und Nationalparkleiter Andreas Pusch verstoßen gegen den Nationalparkplan. Sie genießen dabei die “volle Unterstützung des Nationalparkbeirats und des Wissenschaftlichen Beirats” (Brief von Andreas Pusch vom 29.4.2014).

 

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