Großkahlschlag am Oderteich

Tatort Naturentwicklungszone

Bis zum 1. Januar 2011 lag der kahlgeschlagene Fichtenwald in der Naturentwicklungszone. ((siehe die Karte der Gebietsgliederung von 2006 im Tätigkeitsbericht 2011, S. 6 unten; vergleiche meine ausführlichen Kritiken zu den Entwicklungszonen unter Waldentwicklung als Maßnahme zur Arbeitsbeschaffung und Der Nationalpark Harz als Opfer der Förster)) Nach Kyrill zählte er zu den “durch Windwurf stark beeinflussten Flächen”. ((Nationalparkplan, Kapitel 2.2.3.3, S. 76)) Die Nationalparkverwaltung war verpflichtet zu prüfen, “inwieweit diese sofort einer eigendynamischen Entwicklung überlassen werden können”. ((ebd.)) Die Prüfung fiel negativ aus: Der Windwurf musste kahlgeschlagen werden. Sofort.

In der Entwicklungszone “kann mit waldbaulichen Mitteln die natürliche Entwicklung der Wälder zu größerer Naturnähe unterstützt werden”. ((Tätigkeitsbericht 2011, S. 5)) Für die Nationalparkförster zählen Großkahlschläge offensichtlich zu diesen “waldbaulichen Mitteln”. Sie “unterstützen” die “natürliche Entwicklung”, indem sie den Wald einfach abschaffen. Für bestimmte Förster sind Kahlhiebe “naturnah”.

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