Großkahlschlag in der Nähe der Plessenburg

Rechtliche Grundlagen für den Großkahlschlag

Rechtliche Grundlage für den Großkahlschlag an der Forststraße zur Plessenburg ist der Nationalparkplan für den Nationalpark Harz.

Der Großkahlschlag liegt an der Außengrenze des Nationalparks. Für diese legt der Nationalparkplan in Kapitel 2.2.4 unter der Überschrift “Borkenkäfermanagement”  folgendes fest:

“An der Außengrenze (ca. 500 m-Streifen) erfolgt eine konsequente Bekämpfung zum Schutz gefährdeter Nachbarbestände.”

Näheres regelt die Praxisanweisung von Kapitel 1.4.1.1.4. Ausdrücklich verboten ist nur der Einsatz von Insektiziden:

Biozideinsatz erfolgt nicht.”

Das Entlaubungsmittel Agent Orange darf vermutlich auch nicht verwendet werden. Auch der Einsatz von Napalm und Streubomben ist wahrscheinlich verboten. Nicht dagegen verboten sind Kahlschläge an der Außengrenze, dem sogenannten “Sicherungs-” bzw. “Sicherheitsstreifen”:

“Der Sicherungsstreifen hat absolute Priorität. […] Außerhalb des Sicherheitsstreifens dürfen Bekämpfungsmaßnahmen nicht zum vollständigen Abräumen der Fläche führen.”

Innerhalb des “Sicherheitsstreifens” dürfen sie. Einen “Sicherheitsstreifen” gab es im Harz übrigens schon einmal: an der Zonengrenze. Es fehlen nur noch die Selbstschussanlagen und Wachtürme. ((siehe Museum zwischen Selbstschussanlagen und Wachturm, FAZ vom 10.11.2001))

Über das sogenannte “Borkenkäfermanagement” habe ich bereits 2014 einen ausführlichen Briefwechsel mit den Umweltministern von Sachsen-Anhalt und Niedersachsen geführt. Sie finden die Dokumentation des Briefwechsels und meinen Kommentar hier: Umweltministerien zu Kahlschlägen.

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