Experten gegen Kahlschläge

Peter A. Schmidt

Ähnlich wie Knapp liest auch Prof. Dr. Peter Schmidt von der TU Dresden der Nationalparkverwaltung die Leviten:

“Waldbauliche Handlungen zur punktuellen oder kleinflächigen Förderung natürlicher Strukturen und Abläufe in der Entwicklungszone von Nationalparken, die auf weiten Flächen von künstlich begründeten Fichten-Reinbeständen bestockt sind, sind akzeptierbar, jedoch kein großräumiger Waldumbau mit wirtschaftsbestimmter Nutzung von Naturressourcen (Planung entsprechender Erlöse aus dem Holzeinschlag), denn dies bedeutet

  • Missachtung der Nationalparkidee und Ignorieren des  Schutzzwecks von Nationalparken, […]
  • Täuschung der Öffentlichkeit, da die Besucher mit einer bestimmten Erwartungshaltung den Nationalpark aufsuchen und forstliche Maßnahmen nicht nur Erklärungsbedarf fordern, sondern dem versprochenen und propagierten Naturerlebnis zuwider laufen.” ((S. 38, Hervorhebungen von mir))

Täuschung der Öffentlichkeit westlich der Plessenburg ((Kahlschlag D, siehe Karte))

Klare Worte! Nur gibt es ein Problem: Was soll nach “Sturmwurf, Wind- und Schneebruch oder Insektengradationen (Borkenkäfer u. a.)” geschehen? Den windelweichen Kompromiss, den Schmidt vorschlägt, würde jeder Nationalparkförster sofort unterschreiben:

“Sturmwurf, Wind- und Schneebruch oder Insektengradationen (Borkenkäfer u. a.) sind Ereignisse, die im Nationalpark keine Katastrophen oder Kalamitäten darstellen, denn sie führen zu Strukturen, unter denen sich natürliche Prozesse entfalten und naturnähere Zustände ausbilden können, auch in künstlich begründeten Fichten-Reinbeständen […]”

Soweit so gut. Aber dann nimmt der Satz eine folgenschwere Wendung:

“[…] deshalb sollte zumindest in Kernzonen ein Belassen der Folgen derartiger Störereignisse selbstverständlich sein, in der Entwicklungszone sind Entscheidungen für den jeweils konkreten Fall zu treffen.” ((S. 37))

Der letzte Halbsatz ist die Lizenz zum Kahlschlag. ((siehe auch Kap. 2.2.3.3 des Nationalparkplans: “Auf durch den Borkenkäfer oder durch Windwurf stark beeinflussten Flächen in der Naturentwicklungszone wird jeweils geprüft, inwieweit diese sofort einer eigendynamischen Entwicklung überlassen werden können.”, S. 76)) Ab 2007 werden die Förster jeden konkreten Fall prüfen und sich jedes Mal für den Kahlschlag entscheiden. Warum in der Kernzone das erlaubt wird, was in der Entwicklungszone verboten ist, bleibt das Geheimnis von Schmidt.

Keine eigendynamische Entwicklung in der Borkenkäfer-Sicherheitszone nördlich der Plessenburg ((Kahlschlag E, siehe Karte))

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