35 € Verwarngeld wegen Verstoß gegen Wegegebot

Einleitung

Am Samstag, den 18. Januar 2014, bin ich auf einem nicht markierten Weg im Nationalpark Eifel zur Naturwaldzelle Schäferheld gewandert. Diese Ordnungswidrigkeit wurde mit einem Verwarngeld von 35 € bestraft. Den dreiseitigen Text der schriftlichen Verwarnung mache ich hier öffentlich.

Die Seite ist gegliedert in folgende Abschnitte:

 

Parkplatz und Wanderweg

Die Naturwaldzelle Schäferheld liegt im Kermeter im Norden des Nationalparks Eifel. Geparkt habe ich mein Auto am Parkplatz Titzbruchwiese:

 

 

Ich habe rechts vor der Schranke geparkt. Dort steht kein Parkverbotsschild. Das Auto blockiert keinen Rettungsweg.

 

Schaeferheld_Karte

 

Das obige Bild ist ein Kartenausschnitt von der Webseite: Wildnis in Nordrhein-Westfalen Geben Sie oben links im Feld “Adresse” z. B. “Haus Kermeter” ein und zoomen Sie aus der Karte heraus. Bei “Themen” rechts neben dem Feld “Suche” klicken Sie nur 3 Felder an:

  • “Wald NRW – Sonstige Schutzgebiete”
  • “Naturerlebnis – Freizeitkataster NRW”
  • “Topographie – Topographische Karten”

Bei einer langsamen Internetverbindung dauert es etwas, bis die großen Kartendateien geladen und angezeigt werden. Die Naturwaldzelle 3 (“NWZ 003”) ist die Naturwaldzelle Schäferheld (siehe Lageskizze der Naturwaldzelle Schäferheld). Zur Naturwaldzelle führt kein einziger markierter Wanderweg. Allerdings führt ein gut ausgebauter Forstweg mit Namen “Kaiserweg” im Westen an ihr vorbei.

Der Weg wird immer noch als Wanderweg benutzt. Auf meinem Weg zur Naturwaldzelle kamen mir – außer zwei Rehen – ein Ehepaar entgegen. Dass der Weg gesperrt ist, steht nirgendwo. Dieser Forstweg wird im Schreiben der Nationalparkverwaltung “Hellbergrundweg” genannt – benannt nach dem 526 m hohen Hellberg, um den dieser Weg im Kreis herumführt. Die Naturwaldzelle mit ihrem 170 Jahre alten Buchenwald gehört seit 2004 zur verbotenen Zone des Nationalparks.

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