Kahlschläge am Bergerbach

10. Epilog: Wegegebot

Ich muss Sie darauf hinweisen – und das ist jetzt kein Witz – , dass Sie eine Ordnungswidrigkeit begehen, wenn Sie am Bachübergang nicht dem Schild zum Parkplatz Sandgrube bzw. Hergarten folgen, sondern rechts abbiegen und dem Bergerbachtal folgen (siehe Lageskizze Nummer “2”).

 

Dieser Weg ist nämlich nicht markiert und folglich für Wanderer verboten. Das Bergerbachtal ist gesperrt:

Wegegebot

 

Und auf den Rückegassen dürfen zwar 20 t schwere Forstrückeschlepper fahren, Sie aber nicht herumlaufen. Bei Zuwiderhandlung drohen Ihnen Geldstrafen von mindestens 40 €. Im Kölner Stadtanzeiger vom 10. Juli 2009 droht Nationalparkchef Henning Walter mit “Knöllchen“.

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