Tricksen, Tarnen, Täuschen

 

“Insbesondere im Falkenstein-Rachelgebiet, wo umfangreiche Maßnahmen zur Borkenkäferbekämpfung durchgeführt werden (großflächiger Holzeinschlag), ist es problematisch, die Botschaft des Nationalparks (z. B. „grenzenlose Waldwildnis“) an die Gäste zu vermitteln.”
Europarc-Komitee-Bericht ((siehe Europarc Deutschland (Hg.), Komitee-Bericht zur Evaluierung des Nationalparks Bayerischer Wald, 2013, S. 25))

 

Der Bericht des Evaluierungskomitees von Europarc

Ein Komitee von Europarc Deutschland hat im Februar 2013 einen 57seitigen Bericht ((siehe Europarc Deutschland (Hg.), Komitee-Bericht zur Evaluierung des Nationalparks Bayerischer Wald, 2013, S. 24)) vorgelegt, bei dem zehn Handlungsfelder untersucht wurden: u. a. “Schutz der natürlichen biologischen Vielfalt und Dynamik”, “Management” oder “Naturerlebnis und Erholung”. Der Holzverkauf taucht im dritten Handlungsfeld, der “Organisation”, bei der “Finanzierung” auf:

Die Einnahmen aus dem Holzverkauf spülen einen reichen Geldsegen direkt in die Kassen der Nationalparkverwaltung: “Das Finanzierungssystem der Nationalparkverwaltung war bisher ausgezeichnet … Eine Flexibilität in der Finanzierung ist gegeben durch … eine direkte Verwendung von (Teil-) Einnahmen aus dem Holzverkauf.” ((a. a. O., S. 24)) Es besteht also ein hoher Anreiz, viel Holz zu machen.

Aufgrund des Rechnungshofberichts hat sich die Finanzsituation dramatisch verschlechtert: “Bei ausbleibender Borkenkäfergradation ist die Finanzierung des Nationalparks in seinen Kernaufgaben (sic!) gefährdet.” Denn “im Falle einer ausbleibenden Borkenkäferentwicklung” wird “der Haushalt des Nationalparks entsprechend gekürzt”. ((a. a. O., S. 25)) Übersetzt heißt das: Gäbe es den Borkenkäfer nicht, der Nationalpark wäre pleite.

Ansonsten zeigt der Bericht sehr viel Verständnis für die “stoffliche Nutzung” im Nationalpark: Zwar bedroht die Borkenkäferbekämpfung “die effektive großräumige Schutzfläche”. ((a. a. O., S. 17)) Aber dazu sei die Nationalparkverwaltung nun einmal durch die Nationalparkverordnung “gesetzlich verpflichtet”. Die “intensive forstwirtschaftliche Nutzung (sic!) v. a. im Falkenstein-Rachel-Gebiet (im Rahmen des Borkenkäfermanagements) bis hin zu ‘Quasi-Kahlschlägen’ (sic!)” ist “dem Nationalpark gesetzlich auferlegt”. ((a. a. O., S. 29)) Gäbe es “gesetzliche Auflagen”, sämtliche Auerhühner abzuschießen, hätte das Komitee sicherlich auch das entschuldigt. Schließlich ist der ehemalige Nationalparkleiter Karl Friedrich Sinner stellvertretender Vorsitzender von Europarc Deutschland.

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