Wie beurteilt man den Erhaltungszustand eines FFH-Gebiets?

Epilog – Schutzlose Schutzgebiete

Der Schutz, den FFH-Gebiete den Buchenwäldern bieten, wird von vielen Naturschützern maßlos überschätzt. Die Bewertungskriterien für den Erhaltungszustand sind an entscheidenden Stellen von Förstern so verwässert worden, dass selbst durch Schirmschlag herunterbewirtschaftete Wälder “gute” Zustandsbeurteilungen bekommen können.

Buchenwald im Köllnischen Wald mit “gutem” Erhaltungszustand

Zentraler Fehler ist der mit 40 % viel zu niedrig angesetzte Deckungsgrad für starkes Baumholz. Statt 50 Altbäume und mehr pro ha, wie beispielsweise im Stadtwald Göttingen stehen, reichen für die Bestnote “A” gerade einmal 21 Altbäume. Das ist ein völlig absurdes Kriterium. So schützt man keine Buchenwälder, sondern die Sägewerksknechte, die darin Buchenholz produzieren.

Nicht alle Naturschützer fallen auf den angeblichen Schutz, den FFH-Gebiete bieten, herein. Der Bund Naturschutz in Bayern scheint skeptisch zu sein. Der Naturwanderführer – Unterwegs zum Nationalpark Steigerwald widmet dem riesigen, 15.876 ha großen FFH-Gebiet “Buchenwälder und Wiesentäler des Nordsteigerwalds” nur ganze 4 Sätze. Einer davon lautet: “Hier gilt lediglich (sic!) ein Verschlechterungsverbot, die Wälder werden weiterhin forstwirtschaftlich genutzt” (S. 74).

 

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