Depressionsfalle Lührmannwald

Übungsplatz für Panzer

Stellen Sie sich vor, Sie hätten einen SUV – so ein schickes spritfressendes 2-Tonnen-Monstrum, vorne mit Hirschfänger. Und mit dem würden Sie einmal offroad quer durch den Lührmannwald brausen. Sie würden angezeigt wegen Sachbeschädigung nach § 303 StGB und eine Geldstrafe aufgebrummt bekommen. Möglicherweise droht Ihnen auch eine Anzeige wegen Verstoß gegen § 39 BNatSchG. Außerdem werden Sie zu Schadensersatz verpflichtet nach § 823 Abs. 1 BGB. Schnell kommen da fünfstellige Schadenssummen zustande (vergleiche: Rentner zersägt 122 Bäume für freien Ostseeblick).

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Wenn ein Waldarbeiter mit einem Forstrückeschlepper (Leergewicht ca. 15 Tonnen) Schneisen der Verwüstung durch den Lührmannwald schlägt, nennt man das “ordnungsgemäße Forstwirtschaft” nach § 1 b Landesforstgesetz. Und was Sie auf den Fotos oben sehen, ist eine “bedarfsgerechte Walderschließung”, ein “pflegliches Vorgehen … beim Holztransport” und die “Anwendung von .. bodenschonenden Techniken” (§ 1 b Kennzeichen 5, 6 und 7). Lachen Sie jetzt bitte nicht! Es ist mein voller Ernst. Die Ordnungsgemäßheit wurde den Essener Holzackerbauern letztes Jahr sogar schriftlich vom FSC-Deutschland attestiert (vergleiche: Beschwerde beim FSC über Grün-und-Gruga-Essen). Der Panzerübungsplatz im Lührmannwald entspricht den “hohen Standards” “nachhaltiger” und “verantwortungsvoller” Forstwirtschaft.

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