Wildschäden am Fuhrts- und Perlenbach

Wildschäden auf Wiederaufforstungsfläche im Fuhrtsbachtal

Ungefähr 2 km nach Beginn der Wanderung gehen Sie an einer Wegkreuzung geradeaus weiter und stoßen kurz darauf auf eine große Lichtung. Rechts befindet sich eine Fläche, die mit hunderten Buchensetzlingen künstlich aufgeforstet worden ist. Der Nationalpark Eifel beginnt hinter der Lichtung.

 

Die Fläche wurde nicht eingezäunt zum Schutz gegen Rehe und Hirsche. Auf ihr wachsen typische Verdichtungsanzeiger wie die Flatterbinse. Sie zeigt an, dass der Boden durch tonnenschwere Erntemaschinen verdichtet wurde. Regenwasser kann nicht ablaufen, es bilden sich vernässte Zonen. Schlechte Voraussetzungen für Buchensetzlinge. Die Ergebnisse sind erschütternd. Ein Satz von Lieckfeld aus seinem Buch “Tatort Wald” trifft den Sachverhalt: “Hier kommt nichts hoch, hier ist alles kurz und klein gebissen.” (Lieckfeld, Tatort Wald, S. 101):

 

Eigentümer der Fläche ist die Stadt Monschau.  Für die Wildschäden muss nicht der Jäger aufkommen, sondern die Stadt. Es gilt der Hauptholzarten-Vorbehalt des Bundesjagdgesetzes aus dem Jahr 1952. § 32 Absatz 2 lautet:

“Der Wildschaden, der an … Forstkulturen, die durch Einbringung anderer als der im Jagdbezirk vorkommenden Hauptholzarten einer erhöhten Gefährdung ausgesetzt sind, … entsteht, wird, soweit die Länder nicht anders bestimmen, nicht ersetzt, wenn die Herstellung von üblichen Schutzvorrichtungen unterblieben ist …”

Hauptbaumart in der Eifel ist nicht die Buche, sondern die Fichte. Die Fläche ist nicht durch Zäune geschützt: Also werden die Wildschäden der Stadt Monschau nicht ersetzt. Interessanterweise würde § 33 (1) des Landesjagdgesetzes NRW es der Stadt Monschau gestatten, den Pächter am Wildschaden zu beteiligen:

Werden neben den im Jagdbezirk vorkommenden Hauptholzarten andere zur Anlage von Mischkulturen geeignete Holzarten in Forstkulturen eingebracht und sind übliche Schutzvorrichtungen nicht hergestellt worden, so sollen die Beteiligten im Pachtvertrag Vereinbarungen über die Abgeltung des Wildschadens oder die Beteiligung des Pächters an der Errichtung von üblichen Schutzvorrichtungen treffen.

Von diesem Recht hat die Stadt Monschau keinen Gebrauch gemacht. Man lässt sich die teuren Jungbuchen entschädigungslos kaputtbeißen. Grund: Die Stadt ist auf die 65.000 € Jagdpacht im Jahr angewiesen. “Die Pachterlöse tragen dazu bei, dass der Forstbereich mit einem positiven Ergebnis abschließt.” (Stadt fürchtet um ihre Jagdpacht, Aachener Zeitung vom 17.5.2010)

 

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