Nachfrage bei Oberstaatsanwalt Schmidtmann zur Verfahrenseinstellung
Am 4. Oktober 2013 habe ich Oberstaatsanwalt Schmidtmann 4 Fragen zur Verfahrenseinstellung gefaxt:
Sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt Schmidtmann,
in Ihrem Schreiben mit Poststempel vom 4.10.2013 informieren Sie mich über die Einstellung des Verfahrens. Dazu habe ich 4 Fragen:
1.
Ihr Schreiben trägt das Datum vom 17.9.2013. Warum ging es erst am 4.10.2013 in die Post – just an dem Tag, an dem ich ein Fax an Geschäftsstellenleiter Siewert geschickt habe mit Bitte um Informationen über das Verfahren?
2.
Sie schreiben, dass die Lebensstätten nicht erheblich beeinträchtigt oder zerstört worden sind. Welcher Gutachter hat dies festgestellt? Oder haben Sie selbst diese Feststellung getroffen? Wenn ja, aufgrund welcher Argumente?
3.
Was macht Sie so sicher, dass keine besonders geschützte Art geschädigt wurde?
4.
Warum meinen Sie feststellen zu können, dass die „Dienstanweisung zum Artenschutz“ von Förster Hartung eingehalten worden sind?
Mit freundlichen Grüßen
Am 10. Oktober 2013 erfolgte die Antwort:
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