Wildschäden durch Rothirsche in Lichtenau

Station G – Waldbau ohne Ziel

Mit das Schlimmste, was man einem Förster vorwerfen kann, ist, dass er kein waldbauliches Ziel hat. Welchen Sinn macht es, die Triebe junger Fichten gegen Verbiss zu schützen, wenn genau diese Fichten nur wenige Jahre später geschält werden? Genau das passiert im Zitzewitzschen Forst bei Station G. ((siehe Karte mit den 12 Stationen)) Direkt neben dem Kahlschlag mit den weiß gestrichenen Fichten befindet sich ein Bestand junger Fichten. Alle sind geschält.

Das Geld für den chemischen Verbissschutz könnte man gleich aus dem Fenster schmeißen. Wie schon bei Station D wurde der Bestand aufgegeben. Unter normalen Umständen hätte er längst durchforstet werden müssen: die Fichten stehen viel zu dicht.

Ich frage mich, ob das Forstamt Marschallshagen nicht auch gegen das Landesforstgesetz verstößt. So schreibt § 1a über Nachhaltige Forstwirtschaft vor:

“Kennzeichen nachhaltiger Forstwirtschaft ist, dass die Betreuung von Waldflächen und ihre Nutzung in einer Art und Weise erfolgt, dass die biologische Vielfalt, die Produktivität, die Verjüngungsfähigkeit, die Vitalität und die Fähigkeit, gegenwärtig und in Zukunft wichtige ökologische, wirtschaftliche und soziale Funktionen zu erfüllen, erhalten bleibt […].”

Auch gegen § 1 b und die 11 Kriterien einer Ordnungsgemäßen Forstwirtschaft wird meines Erachtens verstoßen. So lautet das 10. Kriterium:

“Hinwirken auf Wilddichten, die denWaldbeständen und ihrer Verjüngung angepasst sind, sowie Maßnahmen zur Wildschadensverhütung”

Andererseits: Ich kenne nicht einen einzigen Fall, wo ein Waldbesitzer wegen Verstoßes gegen § 1 a oder b verurteilt worden ist.

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