Umweltministerien zu Kahlschlägen

Rückfragen an Aeikens vom 28.4.2015

Am 18. März hatte ich unter der Überschrift “Umweltskandal im Nationalpark Harz” folgendes geschrieben:

Ich fürchte, dass niemand in den beiden Ministerien weiß, wie groß die Kahlschläge sind. […] Vielleicht werden die Bürokraten in den Ministerien sich auf einen Halbsatz im Nationalparkplan berufen. Dort steht im Kapitel 2.2.4. über das Borkenkäfermanagement: “In der Naturentwicklungszone wird mit abgestufter Intensität und in Abstimmung mit der NW-FVA vorgegangen: größere Fichtenkomplexe sollen geschützt werden.”

“Schutz größerer Fichtenkomplexe” am Osthang des Oberen Meineckenbergs

Genauso ist es gekommen: Es gibt keine Zahlen zur Größe der Kahlschläge und der Minister beruft sich tatsächlich auf dieses unsägliche Kapitel 2.2.4: genauer gesagt auf einen Halbsatz, in dem noch dazu nichts von Kahlschlägen steht. Dieses Wort ist tabu. Der Herr Minister verwendet es nicht ein einziges Mal, sondern redet stattdessen von “Freiflächen”, die selbstverständlich nur “vorübergehend” sind. Ich gebe mich mit der Antwort nicht zufrieden und stelle dem Minister am 28. April 2015 zwei Rückfragen:

 

Kahlschläge im Nationalpark Harz – zwei Rückfragen zu Ihrem Schreiben vom 9. März 2015

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Aeikens!
Haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben vom 9. März, das mich leider durch eine Büropanne erst über einen Monat später erreicht hat. Ich finde es vorbildlich und lobenswert, dass Sie sich die Zeit nehmen und meine Fragen persönlich beantworten. Leider hat Ihr Schreiben meine großen Sorgen nicht zerstreuen können. Ihren Optimismus, den Sie am Ende des Briefes äußern, kann ich nicht teilen: Ein kalter Winter mit großen Schneemassen, ein Orkan oder ein heißer Sommer reicht, damit es zu erneuten Borkenkäfermassenvermehrungen im NLP Harz kommt. Und ich befürchte, dass dann wieder die Sägen im NLP singen werden.

Ich habe zwei konkrete Rückfragen:

1. Praxisanweisung von Kap. 1.4.1.1.4
Sie verweisen auf den Abschnitt 2.2.4 auf S. 77 des Nationalparkplans als rechtliche Grundlage für die Kahlschläge im NLP. Dieser Abschnitt 2.2.4 verweist aber explizit auf die Praxisanweisung von Kap. 1.4.1.1.4 auf S. 52, die klar und unmissverständlich vorschreibt: „Außerhalb des Sicherheitsstreifens dürfen Bekämpfungsmaßnahmen nicht zum vollständigen Abräumen der Fläche führen.“ Genau das aber passiert in den Entwicklungszonen. Ist das nicht ein eindeutiger Verstoß gegen den Nationalparkplan?

2. Zahlen zu Kahlschlägen
Sie schreiben, dass es genaue Zahlen über die jährlich entstandenen Kahlschläge nicht geben kann, da diese „nicht planbar“ sind. Entschuldigung – aber das verstehe ich nicht. Vielleicht habe ich mich nicht klar und deutlich ausgedrückt: Es geht um Zahlen zu Freiflächen aus der Vergangenheit, nicht Zukunft. Der Nationalpark Bayerischer Wald veröffentlicht in jedem Jahresbericht und noch dazu in immer neuen und aktualisierten Wissenschaftlichen Berichten genaue Flächenzahlen über Windwürfe, Schneebrüche und Borkenkäferbefall. Auf den ha genau werden jedes Jahr Zahlen zu den nicht geräumten und zu den geräumten Windwurf-, Schneebruch- und Borkenkäferbefallsflächen veröffentlicht. Wollen Sie sagen, dass Ihrem Ministerium diese Zahlen für den NLP Harz nicht vorliegen?

Mit freundlichen Grüßen

“Schutz größerer Fichtenkomplexe” am Westhang des Wolfsbergs

 

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