Umweltskandal im NLP Harz

Anfang Februar habe ich die Umweltministerien Niedersachsens und Sachsen-Anhalts angeschrieben: Ich wollte wissen, auf welcher rechtlichen Grundlage im NLP Harz hunderte Hektar Windwürfe geräumt wurden. Und ich wollte wissen, ob die Ministerien über Zahlen verfügen, wie viele Hektar mittlerweile kahlgeschlagen wurden. Ich hatte um Antwort bis Mitte März gebeten. Bis heute habe ich keine Antwort.

Ich fürchte, dass niemand in den beiden Ministerien weiß, wie groß die Kahlschläge sind. Und niemand in den Ministerien hat sich bislang damit beschäftigt, in welcher rechtlichen Grauzone die Nationalparkverwaltung operiert. Im NLP Bayerischer Wald haben sie den unsäglichen § 14 (3) der Nationalparkverordnung. Einen solchen Paragraphen kennen die Gesetze für den NLP Harz aber nicht. Vielleicht werden die Bürokraten in den Ministerien sich auf einen Halbsatz im Nationalparkplan berufen. Dort steht im Kapitel 2.2.4. über das Borkenkäfermanagement:

“In der Naturentwicklungszone wird mit abgestufter Intensität und in Abstimmung mit der NW-FVA vorgegangen: größere Fichtenkomplexe sollen geschützt werden.”

Wie dieser “Schutz” dann in der Praxis aussieht, das zeigt meine große Dokumentation mit über 50 hochauflösenden Fotos: Kahlschläge zwischen Plessenburg und Meineckenberg. Ich denke, dass niemand in den Ministerien solche verstörenden Bilder je gesehen hat.