Sinner

Der kleine Bruder Karl Friedrich

In einer Email vom 26. November 2014 schreibt mir Karl Friedrich Sinner:

“Die Regelungen des § 14 wurden in einem umfangreichen Dialogprozess in der ersten Jahreshälfte des Jahres 1997 zwischen dem damals zuständigen Forstministerium, der damaligen Nationalparkleitung ((Diese Behauptung ist falsch. Bibelriether hat dem § 14 nicht zugestimmt. Siehe dazu Karl Friedrich Sinner – die verfolgende Unschuld.)) und der regionalen Politik, insbesondere dem damaligen Landrat Wölfl des LKr. Regen, verhandelt und als Forderung des letztgenannten dem Landtag übermittelt. […] Bei genauer Recherche hätten Sie feststellen können, dass nicht ein einzelner Landtagsabgeordneter, der diese Regelung als Berichterstatter des Landtagsausschusses im Plenum vertreten hat, gleichzeitig der Urheber dieser Regelung ist.” ((Rechtschreib- und Zeichensetzungsfehler im Original korrigiert, Hervorhebungen von mir))

Heinz Wölfl ist an allem schuld! Er hat den § 14 vom Landtag “gefordert”. Sinner spielt auf ein Treffen an, das am 11. Juli 1996 – also genau ein Jahr vor der Landtagssitzung – in Regen stattfand. Ministerpräsident Stoiber hatte damals dem Landrat Wölfl zugesagt, “dass in die künftige Nationalparkverordnung Regelungen zum Erhalt des Bergfichtenwaldes im Erweiterungsgebiet aufgenommen werden.” ((Landwirtschaftsminister Bocklet im Landtag am 10. Juli 1997, Protokoll, S. 6127, linke Spalte, letzter Absatz; zum 11. Juli 1996 siehe auch: Horst Stern, Unter toten Bäumen wächst neuer Wald, Der Spiegel 31/1996, S. 141)) Sinner macht Wölfl zum Sündenbock. Dem Mann ist schließlich alles zuzutrauen: Wölfl war “jahrelang spielsüchtig und hoch verschuldet” und in vier Fällen korrupt. ((siehe Landrat Michael Adam: “Heinz Wölfl war in diesen Fällen korrupt”, Passauer Neue Presse vom 26. Januar 2013 und die Artikelserie in der Passauer Neuen Presse)) Wölfl hat 2011 Selbstmord verübt und kann zu seiner Rolle nicht mehr befragt werden.

Ich überlasse es dem Leser zu beurteilen, für wie genau er meine Recherche und für wie hoch er die individuelle Verantwortung von Eberhard Sinner für den § 14 hält.

Zur eigenen Verantwortung befragt, schreibt der kleine Bruder von Eberhard in besagter Email:

“Ich wurde erstmals im September des Jahres 1997 […] durch das Forstministerium gefragt, ((Anmerkung von mir: Die Stelle des neuen NLP-Leiters wurde nicht öffentlich ausgeschrieben.)) ob ich bereit sei, ab 1. Mai 1998 die Leitung des Nationalparks zu übernehmen. Vor diesem Zeitpunkt war ich in keiner Weise mit dem Nationalpark befasst. Sie merken alleine an der zeitlichen Abfolge, wie abwegig die Unterstellung ist, ich wäre direkt oder indirekt an der Abfassung des § 14 beteiligt gewesen. Auch dies hätte eine einigermaßen sorgfältige Recherche herausgefunden.”

Karl Friedrich erhält Schützenhilfe von seinem großen Bruder. In einer Email vom 17. November 2014 schreibt Eberhard mir:

“Allerdings kann ich jetzt schon definitiv sagen, dass mein Bruder nichts mit der Formulierung zu tun hat, da er erst 1998 Leiter des Nationalparks wurde und sich auch mit der Nationalparkverordnung vor dieser Zeit nicht beschäftigt hat.”

Ich hatte Eberhard Sinner am 16. November 2014 um eine Stellungnahme gebeten. In oben zitierter Email schrieb er mir dazu, dass er zur Zeit unterwegs sei, sich aber in Kürze bei mir melden würde. Leider habe ich dann nie wieder etwas von ihm gehört.

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